Wie muss man Gewinne aus dem Handel mit Ethereum versteuern? Handelt man z. B. mit Aktien und kauft diese über einen Service seiner Bank, so zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer von einem etwaigen Kursgewinn ab. Diese überweist die Bank an das Finanzamt. Dieser Artikel klärt, wie das beim Handel mit Kryptowährungen funktioniert.
Bei ETH gibt es keine Bank, welche diese Arbeit für uns erledigen könnte. Angesichts des Neuigkeitsgrades dieser Währung könnte man sich zudem die Frage stellen, ob man einen solchen Kursgewinn überhaupt versteuern muss. Denn es handelt sich ja “nur” um virtuelles Geld. Die Gesetzgebung hinkt häufig den aktuellen Entwicklungen einige Schritte hinterher und eine Regelung für Ethereum gibt es tatsächlich noch nicht.
Regelung für Bitcoin
Wenn man aber ein wenig bei Google kramt, stößt man auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahre 2013, in der Bitcoins als “Rechnungseinheiten” anerkannt werden und damit eine Art “privates Geld” darstellen. Dadurch ist auch eine steuerliche Richtlinie anwendbar, die folgendermaßen lautet:
- Wird mit Bitcoin-Mining Geld “produziert”, nennt man das “private Geldschöpfung”. Hier sind 25% Abgeltungssteuer fällig.
- Wird Bitcoin in eine andere Kryptowährung wie z. B. Ethereum und zurück getauscht, ist vermutlich noch keine Abgeltungssteuer auf einen möglichen Kursgewinn fällig, da es sich um ein Tauschgeschäft handelt.
- Erzielt man durch den Handel mit Bitcoins dann einen Kursgewinn, indem man die Bitcoins z. B. am Ende wieder in Euro umtauscht, werden 25 % Abgeltungssteuer fällig.
Und nun wird es interessant: Wenn man erworbene Bitcoins mindestens 1 Jahr lang hält und erst danach veräußert, gilt das als privates Veräußerungsgeschäft und ist damit vollständig steuerfrei! Bei der aktuellen Kursentwicklung in den Kryptowährungen ist hier eine gigantische Steuerersparnis im Vergleich z. B. zum Handel mit Aktien möglich.
Ethereum versteuern
Und was hat das nun mit Ethereum zu tun? Im Grunde zwei Dinge: Zum Einen könnte man erwarten, dass man diese Regel 1-zu-1 auch auf andere Kryptowährungen anwenden kann. Sicher ist das allerdings (noch) nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, mit Euros zunächst Bitcoin zu kaufen und diese dann in Ethereum zu tauschen. Damit ist man rein steuerrechtlich vermutlich auf einer definierten Seite. Wenn nun Ethereum wieder zurück in Euro getauscht werden soll, geht man den Zwischenweg wieder über Bitcoin, da es hierfür bereits eine rechtsverbindliche Regelung gibt und versteuert anschließend den gemachten Gewinn.
Wichtiger Hinweis: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel stellt deshalb keine steuerliche Beratung dar, sondern gibt nur meine Ansicht wieder. Ich übernehme keine Haftung dafür, dass diese Regeln auch wirklich funktionieren. Idealerweise bitte mit einem Steuerfachmann vorab klären, der sich auch in Kryptowährungen auskennt.
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